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Ausbildung

Ausbildung

 

Prüfungstermine Sommer 2011 

Prüfungsunterlagen

 

Was ist das BGJ-Holz ?

Das BGJ-Holz ist die vollschulische Form des

1. Ausbildungsjahres der Tischlerausbildung.

Es wurde eingeführt, um die handwerkliche Grundbildung in der Tischlerausbildung sicherzustellen

Dementsprechend werden die Grundlagen der Holzbearbeitung sowohl in der Theorie als auch in der Praxis vermittelt.

Die anschließende Ausbildung im Betrieb verkürzt sich damit auf 2 Jahre.

Beim BGJ-Holz handelt es sich also ganz konkret um das
1. Lehrjahr der Schreinerausbildung und nicht, wie fälschlicherweise oft angenommen um eine Sondermaßnahme für schwache oder benachteiligte Schüler.

Es hat sich damit für weite Teile Hessens flächendeckend durchgesetzt, und ist für viele Betriebe Voraussetzung für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages.

 

 

Der praktische Unterricht findet in den gut ausgerüsteten schuleigenen Werkstätten statt.

Hier wird das Anfertigen handwerklicher Holzverbindungen anhand kleinerer Projekte erlernt. Jeder Schüler arbeitet an einer Werkbank mit einem Werkzeugsatz, für den nur er verantwortlich ist. Die Werkbänke und das dazugehörige Werkzeug wurde erst im Jahre 2003 neu angeschafft.

Zur Maschinenausstattung gehören neben der Standard-Tischlereimaschinen, wie Kreissäge, Hobelmaschine, Abrichte, Fräse, Bandsäge auch eine neue Plattensäge und eine CNC-Maschine.

 

 

Die Ausbildung wird von hervorragenden Lehrkräften mit viel pädagogischer und praktischer Erfahrung durchgeführt. Diese Lehrkräfte begleiten alle Auszubildenden vom BGJ bis zum Abschluss der Ausbildungszeit, die nach 3 Jahren mit der Gesellenprüfung endet. Diese Prüfung besteht aus 3 Teilen, dem Theoretischen Teil, dem Praktischen Teil, sowie einem Gesellenstück, das im Ausbildungsbetrieb innerhalb von 3 Wochen eigenständig angefertigt werden muss. Die Anfertigung des Gesellenstückes ist der Höhepunkt der gesamten Ausbildung. Der Auszubildende muss im Vorfeld zur Anfertigung des Gesellenstücks unter Beratung der Lehrkräfte und des Lehrherrn eine eigenständige Zeichnung anfertigen, diese Zeichnung wird von der Prüfungskommission abgenommen und genehmigt. Das Gesellenstück muss daraufhin nach dieser Zeichnung angefertigt werden. Am Tag der Abgabe bekommen die Auszubildenden nach der Benotung durch die Prüfungskommission das Prüfungsergebnis mitgeteilt. Am darauf folgenden Tag findet eine Ausstellung in den Räumen der August-Bebel-Schule statt.

 

 

 

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